**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)**
**MarPa Personalvermittlung**
[Stand: 15.10.2024
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### 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der **MarPa Personalvermittlung** (nachfolgend „MarPa“) und ihren Kunden über die Vermittlung von Reinigungspersonal abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
### 2. Vertragsgegenstand
MarPa vermittelt Personal im Bereich der Reinigung an Unternehmen und private Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand umfasst die Auswahl und Vermittlung geeigneter Reinigungskräfte gemäß den individuellen Anforderungen des Kunden.
### 3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen MarPa und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von MarPa zur Vermittlung von Reinigungspersonal annimmt. Das Angebot kann mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Der Vertrag ist verbindlich, sobald beide Parteien die Vereinbarungen schriftlich oder per E-Mail bestätigt haben.
### 4. Vermittlungsleistungen
MarPa verpflichtet sich, geeignete Kandidaten für die vom Kunden angeforderten Tätigkeiten im Reinigungsbereich vorzuschlagen. Die endgültige Auswahl und Einstellung des Personals obliegt dem Kunden.
MarPa gewährleistet, dass alle vorgeschlagenen Reinigungskräfte qualifiziert und für die jeweilige Tätigkeit geeignet sind.
### 5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, MarPa wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die Art der zu besetzenden Stelle sowie die damit verbundenen Anforderungen zu geben.
Der Kunde hat MarPa unverzüglich über eine erfolgreiche Einstellung der vermittelten Reinigungskraft zu informieren.
### 6. Vergütung
Die Vermittlungsvergütung richtet sich nach der mit dem Kunden vereinbarten Gebühr. Diese ist nach erfolgreicher Vermittlung der Reinigungskraft fällig und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
### 7. Haftung
MarPa übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeit durch die vermittelte Reinigungskraft. MarPa haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Personalauswahl.
Für etwaige Schäden, die durch die Reinigungskraft während ihrer Tätigkeit verursacht werden, haftet der Kunde oder die von ihm eingesetzte Haftpflichtversicherung.
### 8. Gewährleistung
MarPa bemüht sich, dem Kunden stets qualifiziertes und zuverlässiges Personal zu vermitteln. Sollte sich herausstellen, dass die vermittelte Reinigungskraft den vereinbarten Anforderungen nicht gerecht wird, verpflichtet sich MarPa, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatzpersonal zu vermitteln.
### 9. Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag über die Vermittlung von Reinigungspersonal aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wiederholt gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen verstößt.
### 10. Datenschutz
MarPa verpflichtet sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
### 11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MarPa, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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